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Aus: Ausgabe vom 09.10.2019, Seite 3 / Schwerpunkt
Iran Atomabkommen

Hintergrund: Vorsicht, Falle!

Zu den vielleicht wichtigsten, aber auch am wenigsten beachteten Vorgängen »am Rande« der UN-Vollversammlung in New York gehörte der Versuch, die USA in irgendeiner geeigneten Form in den Kreis der Partner des Irans am Wiener Abkommen zurückzuholen. Also aus den derzeit »Vier plus eins« – die vier ständigen Mitglieder des UN-Sicherheitsrats China, Russland, Frankreich und Großbritannien plus Deutschland – wieder »Fünf plus eins« zu machen. Darüber wurde offenbar zwischen allen Beteiligten, einschließlich des Irans, intensiv gesprochen. Der iranische Präsident Hassan Rohani erzählte der Presse am 2. Oktober nach Schluss einer Parlamentssitzung sogar, es seien für ein Treffen in diesem Kreis direkte Vorbereitungen getroffen worden, denen alle Seiten – also auch die USA – zugestimmt hätten. Einzelheiten verriet Rohani bislang allerdings nicht.

Konkret ging es eindeutig um ein schon früher vereinbartes Treffen der Außenminister der »Vier plus eins« mit ihrem iranischen Kollegen am 25. September, bei dem man anscheinend gar zu gern einen Vertreter der USA als Gast dabeigehabt hätte. Warum die Sache schließlich doch nur in gewohnter Besetzung stattfand und welche praktischen Vorbereitungen es schon gegeben hatte, wurde noch nicht öffentlich erklärt. Dass die iranische Regierung die Diskussion mit den USA viel lieber in diesem Kreis als in einem Zweiertreffen zwischen Donald Trump und Rohani eröffnen würde, ist freilich kein Geheimnis.

Für die US-Regierung böte eine Rückkehr in das Wiener Format durchaus Vorteile. Trump hat am 8. Mai 2018 nicht nur die Reaktivierung aller Sanktionen angekündigt, sondern auch förmlich und unmissverständlich den Austritt der USA aus den 2015 unterzeichneten Vereinbarungen erklärt. Letzteres war unnötig und insofern ein schwerer taktischer Fehler: Die US-Regierung beraubte sich damit der Option, eine Klausel der Resolution 2231 des UN-Sicherheitsrats vom 20. Juli 2015 zu nutzen. Diese erlaubt allen Partnern des Wiener Abkommen, jederzeit und auch im Alleingang eine automatische, also gegen ein Veto abgesicherte Wiederinkraftsetzung aller früheren Sanktionen des Sicherheitsrats gegen den Iran auszulösen. (km)

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