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24.09.2019
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Fall Lübcke: Auskunft zu Geheimberichten
Wiesbaden. Der Geheimbericht des hessischen Landesamtes für Verfassungsschutz von 2014, in dem Erkenntnisse über die militante rechte Szene in dem Bundesland zusammengefasst sind, erwähnt den Neonazi Stephan Ernst insgesamt elfmal. Ernst wird verdächtigt, das Attentat auf den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke (CDU) verübt zu haben. Damit hatte das Amt Ernst bereits nach 2009 unter Beobachtung, was bisher anderslautende Informationen der Behörde konterkariert. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte das Landesamt zur Auskunft verurteilt, Welt am Sonntag berichtete. Demnach geht die Auskunft auf einen zwei Jahre währenden Rechtsstreit mit dem Amt zurück. In den Geheimberichten von 2013 und 2014 sei auch der Name von V-Mann-Führer Andreas Temme, der am Tatort des NSU-Mordes an Halit Yozgat in Kassel war, mehrfach genannt, wie Welt-Autor Dirk Laabs per Twitter am Sonnabend vorab mitgeteilt hatte. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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