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Aus: Ausgabe vom 10.08.2019, Seite 15 / Geschichte

Anno … 33. Woche

1924, 16. August: Die Alliierten und das Deutsche Reich einigen sich in London auf eine Neuregelung der Reparationszahlungen nach dem Ersten Weltkrieg. Der von dem US-Amerikaner Charles Dawes ausgearbeitete Plan sieht vor, dass Deutschland künftig jährlich eine Milliarde Reichsmark an die ehemaligen Kriegsgegner zahlt; nach fünf Jahren soll der Betrag auf 2,5 Milliarden Reichsmark aufgestockt werden. Um die Zahlungen zu gewährleisten, sollen die Reichsbank sowie die Deutsche Reichsbahn in Aktiengesellschaften umgewandelt und unter internationale Kontrolle gestellt werden. Zudem werden Kredite und Direktinvestitionen aus den USA in Aussicht gestellt. Da mit der Annahme des sogenannten Dawes-Plans das Ende der seit Januar 1923 anhaltenden Besetzung des Ruhrgebiets durch Frankreich verbunden ist, stimmen am 29. August 1924 im Reichstag auch Abgeordnete der Deutschnationalen Volkspartei für die Regelung, so dass die nötige Zweidrittelmehrheit erreicht wird und der Plan in Kraft treten kann.

1939, 18. August: Das Reichsministerium des Inneren gibt in einem Runderlass eine Meldepflicht für Neugeborene und Kleinkinder mit Behinderungen bekannt. Als zentrale Institution zur Erfassung dient der »Reichsausschuss zur wissenschaftlichen Erfassung erb- und anlagebedingter schwerer Leiden«. Damit beginnt die sogenannte Kindereuthanasie, die systematische Ermordung geistig und körperlich behinderter Kinder, der bis zum Ende des Faschismus nach Schätzungen von Historikern mindestens 5.000 Kinder zum Opfer fallen.

1944, 12. August: Als »Rache« für die Unterstützung der italienischen Partisanen mit Nahrungsmittel und Informationen verüben Einheiten der 16. SS-Panzergrenadier-Division »Reichsführer SS« in dem toskanischen Dorf Sant’Anna di Stazzema ein Massaker. Alle nicht in die Berge geflohenen Einwohner, etwa 120 bis 140 Menschen, werden auf dem Kirchplatz zusammengetrieben und erschossen. Eine juristische Aufarbeitung des Massakers erfolgt erst im Jahr 2004, als das Militärgericht von La Spezia zehn frühere SS-Angehörige anklagt und verurteilt. Die Bundesregierung weigert sich daraufhin, die Kriegsverbrecher auszuliefern oder die Urteile in Deutschland zu vollstrecken.

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