Zum Inhalt der Seite

AfD-Abgeordnete: Ausschluss rechtmäßig

Stuttgart. Der Ausschluss der Abgeordneten Stefan Räpple und Wolfgang Gedeon (beide AfD) aus mehreren Sitzungen des baden-württembergischen Landtags ist rechtens gewesen. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof des Landes am Montag in Stuttgart. Demnach liegt es im Ermessen der Landtagspräsidentin, Ordnungsrufe zu erteilen und notfalls Abgeordnete auszuschließen, um eine ordentliche Plenarsitzung zu ermöglichen. Das Gericht wies eine Klage der beiden Abgeordneten ab, mit der sie sich gegen einen Ausschluss im Dezember gewehrt hatten. Räpple hatte nach dem Zwischenruf »So sind sie, die roten Terroristen« – bezogen auf einen Beschluss der Jusos – einen Ordnungsruf erhalten und sich geweigert, den Saal zu verlassen. Gedeon hatte Parlamentspräsidentin Muhterem Aras gesagt, so könne sie ein »Parlament in Anatolien« führen. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 24.07.2019, Seite 15, Antifaschismus

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!