Zum Inhalt der Seite

Bundeswehr: Neonazis nicht gemeldet

Berlin. Das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestags hat nach einem Zeitungsbericht Mängel in der Bundeswehr beim Umgang mit Neonazis ausgemacht. Entlassungen, die aufgrund einer einschlägigen Gesinnung vorgenommen wurden, seien zum Teil nicht an den Militärischen Abschirmdienst (MAD) weitergemeldet worden, schreibt die Welt am Sonntag. In anderen Fällen seien Personen zwar mit Kenntnis des MAD entlassen worden, dieser habe dann aber nicht den Verfassungsschutz informiert, der für den zivilen Bereich verantwortlich ist. Der MAD übernimmt im militärischen Bereich die Aufgabe, die auf ziviler Seite die Verfassungsschutzbehörden wahrnehmen. In den Jahren 2012 bis 2018 seien im Durchschnitt jährlich 300 Verdachtsfälle aus dem Bereich des »Rechtsextremismus« aufgenommen worden. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 15.07.2019, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!