Bundesanwaltschaft prüft ihre Nazi-Vergangenheit
Karlsruhe. Bis voraussichtlich Ende des Jahres lässt die Bundesanwaltschaft ihre Vergangenheit während der Nazizeit aufarbeiten. Am Dienstag (ab 10.00 Uhr) werden erste Ergebnisse vorgestellt und diskutiert. Bei einem Symposium am Bundesgerichtshof in Karlsruhe geht es vor allem um die Entwicklung des »Staatsschutzrechts« vor 1945 und in der jungen Bundesrepublik. Das Forschungsprojekt im Auftrag von Generalbundesanwalt Peter Frank soll außerdem klären, inwieweit es inhaltliche und personelle Kontinuitäten nach der Zeit des deutschen Faschismus in der Behörde gab.
Geleitet werden die Untersuchungen von dem Rechtswissenschaftler Christoph Safferling und dem Historiker Friedrich Kießling. Sie knüpfen an ein »Aufarbeitungsprojekt« des Bundesjustizministeriums an, das 2016 abgeschlossen wurde. Dabei war herausgekommen, dass in der Nachkriegszeit mehr als die Hälfte der Führungskräfte ehemalige NSDAP-Mitglieder waren. Jeder Fünfte war SA-Mann gewesen, 16 Prozent kamen aus dem früheren Reichsjustizministerium. Untersucht wurden damals 170 Personen für die Zeit von etwa 1949/50 bis 1973. (dpa/jW)
Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Ralph Dobrawa: Überfällig Die Aufarbeitung der Nazivergangenheit von früheren Mitarbeitern der Bundesanwaltschaft ist mehr als überfällig. Gerade das sogenannte »Staatsschutzrecht« in der Ära Adenauer war letztlich nichts an...
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