Leserbrief zum Artikel Bundesanwaltschaft prüft ihre Nazi-Vergangenheit
vom 02.07.2019:
Überfällig
Die Aufarbeitung der Nazivergangenheit von früheren Mitarbeitern der Bundesanwaltschaft ist mehr als überfällig. Gerade das sogenannte »Staatsschutzrecht« in der Ära Adenauer war letztlich nichts anderes als Diskriminierung unter dem Deckmantel vermeintlicher Rechtsstaatlichkeit. Die vor allem gegen Mitglieder der KPD und FDJ in der BRD geführten Strafverfahren waren Gesinnungsschnüffelei, wie selbst das Verbot der Partei verfassungswidrig gewesen ist. Das als »Blitzgesetz« in die Geschichte eingegangene 1. Strafrechtsänderungsgesetz von 1951 machte den Weg dafür frei. Die Gerichte und Staatsanwaltschaften folgten den Vorgaben eifrig unter Verwendung von immer gleichen Standardformulierungen, die vor allem dem lange Zeit geheimgehaltenen »Fünf-Broschüren-Urteil« des BGH entstammten. Es ist dann kaum verwunderlich, dass alte Nazijuristen, die in den Justizapparat der jungen Bundesrepublik übernommen oder dorthin zurückgeholt wurden, sich hierbei besonders hervortaten, hatte sich deren früheres Feindbild doch nicht geändert.
Ralph Dobrawa, Gotha
Ralph Dobrawa, Gotha