Zum Inhalt der Seite
Laufen

Die ersten Meter

Berlin. Südafrikas Laufstar Caster Semenya hat im Streit um erhöhte Hormonwerte einen Teilerfolg errungen. Das Schweizerische Bundesgericht bestätigte Berichte südafrikanischer Medien vom Montag, wonach die 28jährige bis auf weiteres wieder auf Strecken zwischen 400 und 1.500 Metern antreten darf. Die bereits am Freitag erlassene Anordnung gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung durch das Bundesgericht. Die zweimalige 800-Meter-Olympiasiegerin geht vor dem Bundesgericht gegen eine Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshofes CAS in Lausanne vor. Er hatte eine Regel des Leichtathletikweltverbandes für Rechtens erklärt, mit der Testosteronlimits für Mittelstreckenläuferinnen mit intersexuellen Anlagen festgesetzt werden. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 05.06.2019, Seite 16, Sport

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!