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Aus: Ausgabe vom 28.05.2019, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Ungleiche Verteilung beim Urlaubsgeld

Düsseldorf. Nur knapp jeder zweite Beschäftigte in Deutschland erhält Urlaubsgeld. Zudem sind die Chancen darauf ungleich verteilt: Frauen gehen öfter leer aus als Männer, Beschäftigte im Westen haben größere Chancen darauf als jene im Osten. Und auch die Größe des Betriebs und die Frage der Tarifbindung spielen eine entscheidende Rolle, wie das WSI-Tarifarchiv der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in einer Vorabmeldung am Montag auf Grundlage einer Onlinebefragung von mehr als 123.000 Beschäftigten mitteilte.

Die größten Chancen, ein Urlaubsgeld zu erhalten, haben nach Angaben des Leiters des WSI-Tarifarchivs, Thorsten Schulten, Beschäftigte in tarifgebundenen Unternehmen. Rund 69 Prozent von ihnen erhalten der Umfrage zufolge einen Gehaltszuschuss für diese Zeit. Zum Vergleich: Bei den Beschäftigten, für die kein Tarifvertrag gilt, sind es lediglich 36 Prozent.

Durchschnittlich können 50 Prozent der Männer, aber nur 41 Prozent der Frauen mit Urlaubsgeld rechnen. Hier komme zum Tragen, dass in den Berufen mit einem hohen Männeranteil – etwa bei Ingenieurberufen und bei anderen technischen Tätigkeiten – überdurchschnittlich häufig Urlaubsgeld gezahlt werde, berichtete Schulten.

Auch die Region, in der man arbeitet, spielt eine große Rolle. Während im Westen fast die Hälfte (49 Prozent) der Beschäftigen einen Zuschuss zur Urlaubskasse bekommt, ist das in den ostdeutschen Bundesländern nur bei gut einem Drittel (35 Prozent) der Fall. Die Größe der Betriebe wirkt sich ebenfalls aus. Von den Beschäftigten in Kleinbetrieben mit weniger als 100 Mitarbeitern erhalten laut WSI nur 37 Prozent Urlaubsgeld. In größeren Betrieben mit über 500 Mitarbeitern steigt der Anteil auf 61 Prozent.

Die Höhe des Urlaubsgeldes schwankt stark je nach Branche – zwischen 155 und 2.450 Euro in der mittleren Vergütungsgruppe. Am wenigsten Geld für die Urlaubskasse bekommen Beschäftigte in der Landwirtschaft und im Hotel- und Gaststättengewerbe. Über sehr hohe Zahlungen können sich dagegen Angestellte etwa in der Holz- und Kunststoffverarbeitung, in der Metallindustrie und im Versicherungsgewerbe freuen.

Einen gesetzlichen Anspruch auf den Zuschuss für die Urlaubskasse gibt es nicht. Die Sonderzahlungen können vom Unternehmer freiwillig geleistet werden oder tariflich vereinbart sein.(dpa/jW)

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