Keine Entschädigung für Mieter
Frankfurt/Main. Mieter bekommen keinen Schadenersatz vom Land Hessen, obwohl es bei der Verordnung der Mietpreisbremse Fehler gemacht hat. Das entschied das Landgericht Frankfurt am Main am Montag.
Die Richter hatten vor rund einem Jahr festgestellt, dass die sogenannte Mietpreisbegrenzungsverordnung in Hessen unwirksam ist, weil der Gesetzgeber die Verordnung nicht ordnungsgemäß begründet habe (Aktenzeichen 2-04 O 307/18). Trotzdem haben einzelne Mieter keinen Anspruch auf Entschädigung für zu viel gezahlte Miete. Der Gesetzgeber hafte grundsätzlich nur gegenüber der Allgemeinheit.
Im konkreten Fall hatten Mieter geklagt, weil sie für ihre Wohnung 11,50 Euro Kaltmiete pro Quadratmeter zahlen mussten. Die ortsübliche Vergleichsmiete lag bei 7,45 Euro. Sie forderten erfolglos die Rückzahlung zu viel gezahlter Miete beziehungsweise eine Mietsenkung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Mieter können binnen eines Monats Berufung beim Oberlandesgericht einlegen. (AFP/jW)
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Leserbriefe zu diesem Artikel:
- Reinhard Hopp: Wo bleibt Verursacherprinzip? Hat in unserer Rechtsordnung nicht derjenige für einen Schaden zu haften, der ihn verursacht hat? Die »Mietpreisbremse« ist ja doch keine zivilrechtliche Erfindung. Und was ist denn das für eine absol...
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