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Dauer der Karnevalszeit definiert

Köln. Die Karnevalszeit dauert von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch – zumindest in Köln. Das hat das Arbeitsgericht am Montag festgestellt. Die Entscheidung gehe auf die Klage einer Kellnerin zurück. Diese wollte in ihrem Zeugnis vermerkt haben, dass sie auch »in der Karnevalszeit« gekellnert hatte. Der Vorgesetzte vertrat jedoch die Ansicht, der Freitag und der Sonnabend gehörten nicht zur Karnevalszeit. Dem widersprach jetzt das Gericht und gab der Klägerin recht. »Karnevalszeit« beziehe sich eindeutig auf die gesamte Zeitspanne von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 26.02.2019, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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