-
15.02.2019
- → Kapital & Arbeit
Brötchenverkauf den ganzen Sonntag
München. Wenn eine Bäckerei auch ein Café betreibt, darf sie den ganzen Sonntag über unbelegte Brötchen verkaufen. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag entschieden. Das Gericht wies eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine Bäckereikette mit Filialen in München in zweiter Instanz ab. Das Urteil hat bundesweite Signalwirkung, voraussichtlich wird der Fall beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe landen. Wegen der grundsätzlichen und bundesweiten Bedeutung ließ das Gericht eine Revision zu. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!