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Polens »Holocaustgesetz« teilweise rechtswidrig

Warschau. Das polnische Verfassungsgericht hat einen Passus des sogenannten Holocaustgesetzes für rechtswidrig erklärt, der etwa positive Äußerungen über Taten ukrainischer Nazikollaborateure unter Strafe stellt. Die Bezeichnung »ukrainische Nationalisten« und einige weitere in der Novelle enthaltene Begriffe seien unpräzise formuliert, so dass deren Anwendung gegen Grundsätze korrekter Gesetzgebung verstoßen könne, argumentierte am Donnerstag das Gericht in Warschau. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.01.2019, Seite 2, Ausland

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