Zum Inhalt der Seite

Polens »Holocaustgesetz« teilweise rechtswidrig

Warschau. Das polnische Verfassungsgericht hat einen Passus des sogenannten Holocaustgesetzes für rechtswidrig erklärt, der etwa positive Äußerungen über Taten ukrainischer Nazikollaborateure unter Strafe stellt. Die Bezeichnung »ukrainische Nationalisten« und einige weitere in der Novelle enthaltene Begriffe seien unpräzise formuliert, so dass deren Anwendung gegen Grundsätze korrekter Gesetzgebung verstoßen könne, argumentierte am Donnerstag das Gericht in Warschau. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 18.01.2019, Seite 2, Ausland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!