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Lohntransparenz: Gesetz ohne Wirkung

Düsseldorf. Das Gesetz zur Überprüfung der Lohngleichheit zwischen Männern und Frauen hat in der Praxis bislang kaum Wirkung entfaltet – in der Pflicht sieht die Hans-Böckler-Stiftung hierbei auch die Unternehmen. Nur eine Minderheit der Betriebe sei bislang aktiv geworden, erklärte die gewerkschaftsnahe Stiftung am Freitag. Nötig seien »strengere Auflagen und spürbare Sanktionen«. Das Gesetz räumt seit dem 6. Januar 2018 für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch gegenüber dem Unternehmen zu Gehältern und Löhnen ein. Bislang werde dies jedoch kaum genutzt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.01.2019, Seite 5, Inland

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