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Hamas scheitert mit Klage

Luxemburg. Die EU kann die Palästinenserorganisation Hamas weiter als terroristisch einstufen und ihre Gelder auf EU-Konten einfrieren. Das entschied am Freitag das erstinstanzliche Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg. Die Hamas hatte gegen die EU-Sanktionen geklagt und auf ihre auf freien Wahlen begründete Regierungsbeteiligung in Gaza verwiesen. Das EuG urteilte, dass sich damit nicht das Wesen einer Organisation verändere und die Autonomiegebiete zudem nicht als souveräner Staat anerkannt seien. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.12.2018, Seite 7, Ausland

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