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Verdi siegt gegen Amazon vor Bundesarbeitsgericht

Berlin. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am Dienstag in zwei Verfahren entschieden, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) auf von Amazon gepachteten Parkplätzen Streikposten aufstellen darf. »Diese Urteile sind eine wesentliche Entscheidung zur Rechtsklarheit bei der Durchführung von Streiks – nicht nur bei Amazon. Mit der Entscheidung hat das BAG anerkannt, dass dem verfassungsrechtlich verbrieften Streikrecht Vorrang gegenüber dem Besitzrecht an einem Betriebsparkplatz gebühren kann«, sagte Verdi-Bundesvorstandsmitglied Stefanie Nutzenberger. Den Amazon-Beschäftigten werden seit Jahren tariflich geregelte Arbeitsbedingungen verwehrt. Der US-Onlinehändler versucht zur Zeit, mit zwölf Eil- und Klageverfahren zu verhindern, dass die Gewerkschaft Beschäftigte im Streik ansprechen und informieren kann. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.11.2018, Seite 1, Inland

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