Zum Inhalt der Seite

Anno … 48. Woche

1918, 1. Dezember: Der vormalige Leiter der Pressestelle des deutschen Generalkonsulats in Moskau, Eduard Stadtler, gründet mit finanzieller Unterstützung des Bankiers Karl Helfferich die »Antibolschewistische Liga«. Es wird ein Fonds gegründet, in den zahlreiche Unternehmer einzahlen und mit dessen Mitteln die Einsätze der Freikorps während der Januarkämpfe in Berlin finanziert werden. Die Liga, die sich später auf die Verbreitung antikommunistischer Literatur und Flugblätter verlegt, ist auch in die Ermordung Rosa Luxemburgs und Karl Liebknechts verstrickt. Nach eigener Aussage hat Stadtler selbst den Freikorpskommandeur Waldemar Pabst von der Notwendigkeit überzeugt, die beiden führenden KPD-Mitglieder zu töten.

1943, 28. November–1. Dezember: In Teheran treffen erstmals die Regierungschefs der Vereinigten Staaten, Großbritanniens und der Sowjetunion zusammen. Franklin D. Roosevelt, Winston Churchill und Josef Stalin beschließen die Eröffnung der zweiten Front durch die Landung alliierter Truppen in Frankreich bis zum Mai 1944. Stalin verpflichtet sich zur Aufnahme von Kampfhandlungen gegen Japan sechs Monate nach Beendigung des Krieges in Europa. Die Grenzen Polens und die Zukunft Finnlands und Jugoslawiens werden beraten, ebenso die Grundsätze einer zukünftigen Besatzungspolitik in Deutschland, wobei Stalin englisch-amerikanische Pläne zur Aufteilung Deutschlands in fünf Einzelstaaten ablehnt.

Anzeige

1978, 27. November: In der türkischen Provinz Diyarbakir wird die marxistisch-leninistisch orientierte Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) gegründet. Sie verfolgt das Ziel, einen eigenen kurdischen Staates zu gründen, ändert aber 2005 ihre Strategie und setzt seitdem auf einen sogenannten Demokratischen Konföderalismus und den Aufbau selbstverwalteter kommunaler Strukturen.

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 24.11.2018, Seite 15, Geschichte

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!