20.11.2018
»Arbeitnehmerüberlassungsgesetz«
Höchstens auf Dauer
DGB-Betriebsrätekonferenz: Leiharbeit ist »unverzichtbares Flexibilisierungsinstrument«. Ihre Abschaffung nicht an der Tagesordnung
Von Susanne Knütter
Wäre Leiharbeit arbeitsplatzbezogen anstatt personenbezogen, würde Kettenbefristungen ein Riegel vorgeschoben. Das mahnte der ehemalige Bundesarbeitsrichter Franz Josef Düwell am Donnerstag auf der dritten DGB-Betriebsrätekonferenz mit dem Schwerpunkt Leiharbeit an. Im Vorfeld der Änderungen des sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG), die am 1. April 2017 in Kraft traten, hätten sich die Gewerkschaften in diesem und weiteren Punkten jedoch nicht durchset...
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