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»Parship« unterliegt vor Gericht

München. Das Datingportal »Parship« darf sich nicht »Deutschlands größte Partnervermittlung« nennen. Das entschied das Oberlandesgericht München am Donnerstag. Der Senat bestätigte damit ein Urteil des Landgerichtes München und wies die Berufung zurück. Der Konkurrent »Love Scout 24« hatte wegen des Parship-Werbespruchs auf Unterlassung geklagt und recht bekommen. Laut der Studie »Der deutsche Online-Dating-Markt 2017/2018« haben beide Portale jeweils mehr als zehn Millionen Mitglieder. Parship kostet im Jahresabo rund 660 Euro und arbeitet mit Partnervorschlägen, die sich aus Persönlichkeitstests ergäben. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.11.2018, Seite 9, Kapital & Arbeit

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