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Beamtenbesoldung verfassungswidrig

Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht hält die Besoldung der Beamten in Niedersachsen für verfassungswidrig. Es gebe mehrere Hinweise, dass die Staatsdiener seit 2005 nicht angemessen bezahlt worden seien, urteilten die Leipziger Bundesrichter am Dienstag.

Zwei Beamte hatten geklagt, waren in den Vorinstanzen jedoch gescheitert. Die Leipziger Bundesrichter gehen davon aus, dass Niedersachsen die Parameter zur Ermittlung der Mindestbesoldung »seit Jahren gerissen« hat. Zudem kam der 2. Senat in Leipzig zu dem Schluss, dass der Abstand zum Grundsicherungsniveau in der untersten Besoldungsstufe über Jahre hinweg geringer als 15 Prozent war. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 31.10.2018, Seite 2, Inland

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