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Gericht: Entlassung von Ultrarechtem rechtens

Kassel. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat die Entlassung eines Beamten auf Probe wegen der Teilnahme an NPD-nahen Demonstrationen für rechtens erklärt. Das dem Mann zur Last gelegte Verhalten rechtfertige Zweifel an seiner Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten, teilte der Gerichtshof am Montag in Kassel mit. Er bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden (Aktenzeichen: 1 B 1594/18). Der Beamte hatte zudem in einem »sozialen Netzwerk« am Geburtstag Adolf Hitlers »einer der bedeutendsten Personen der deutschen Geschichte« gratuliert. Das Regierungspräsidium Darmstadt hatte ihn deswegen 2017 entlassen. Dagegen war er vor Gericht gezogen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.10.2018, Seite 4, Inland

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