-
29.09.2018
- → Inland
»Verwandtenaffäre«: Gericht stärkt Presse
Leipzig. Im Zusammenhang mit der sogenannten Verwandtenaffäre im Bayerischen Landtag hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den Auskunftsanspruch der Presse gestärkt. Es entschied in einem am Freitag veröffentlichten Urteil (Az. BVerwG 7 C 5.17), dass der Landtag einem Journalisten Auskunft über das von einem Abgeordneten an seine Ehefrau als Beschäftigte im häuslichen Abgeordnetenbüro gezahlte Gehalt geben muss. Die »Verwandtenaffäre« war im Jahr 2013 bekannt geworden. Eine Vielzahl von Abgeordneten des Bayerischen Landtags hatten enge Verwandte und Ehepartner auf Staatskosten beschäftigt. (AFP/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!