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Ungarns Asylrecht nicht EU-konform
Luxemburg. Das ungarische Asylrecht verstößt nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs in bestimmten Fällen gegen EU-Regeln. Einem Asylbewerber, der eine »schwere Straftat« begangen hat, dürfe nicht ausschließlich aufgrund der Höhe des Strafmaßes internationaler Schutz verweigert werden, urteilten die Luxemburger Richter am Donnerstag. Um zu prüfen, ob nach EU-Recht eine solche »schwere Straftat« vorliegt, müsse die zuständige Behörde jeden Einzelfall bewerten. (dpa/jW)
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