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Indymedia: Gericht ­gegen Beschlagnahmung

Mannheim. Ein Gericht hat die Beschlagnahmung von Gegenständen bei Vereinsmitgliedern der 2017 verbotenen Internetplattform linksunten.indymedia.org für nicht rechtens erklärt. Die vom Verwaltungsgericht Freiburg ausgesprochene Anordnung sei aufgehoben worden, teilte der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim am Dienstag mit. Das Gericht habe damals zu umfassend sämtliche Gegenstände miteinbezogen, hieß es. Die Durchsuchung der fünf Personen sowie ihrer Fahrzeuge und Wohnungen sei aber zulässig. Die linke Plattform war nach den Protesten gegen den G-20-Gipfel in Hamburg verboten worden. Das Bundesinnenministerium verwies zur Begründung damals auf die Bedeutung der Seite für die »linksextreme« Szene. Im Januar 2019 soll das Bundesverwaltungsgericht über das Verbot verhandeln. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.07.2018, Seite 4, Inland

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