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Aus: Ausgabe vom 06.06.2018, Seite 3 / Schwerpunkt

Zentrifugen auf Vorrat?

Nach dem Sprecher der Iranischen Atomenergiebehörde (AEOI) hat sich am Dienstag auch deren Leiter Ali Akbar Salehi zu Wort gemeldet. Zu der schon vorliegenden Ankündigung, der Iran wolle eine Produktionsstätte für neue Typen von Gaszentrifugen bauen, ergänzte Salehi, dass diese im Industriekomplex Natanz errichtet werden könne. Die Entwicklung der »Infrastruktur« für die Produktion werde »schnell« vor sich gehen und »in Wochen und Monaten fertig sein.«

In Natanz betreibt der Iran mit maximal 5.000 bis 6.000 veralteten und schadensanfälligen Zentrifugen seine einzige vom Wiener Abkommen erlaubte Anlage für Urananreicherung. Die Zahl der Trennschleudern darf nicht erhöht, der verwendete Gerätetyp nicht verändert werden. Neue Maschinen desselben Modells dürfen nur zur Ersetzung unbrauchbar gewordener Geräte hergestellt werden.

Dies gilt bis zum Jahr 2025. Erst dann dürfen schrittweise auch modernere Zentrifugen eingesetzt werden. Indessen sind der Grad der Anreicherung (maximal 3,67 Prozent), die Produktionsmenge und der maximale Lagerbestand an angereichertem Uran noch bis 2030 gleichbleibend beschränkt. Auch wenn der Iran jetzt damit beginnen würde, Zahl und Effektivität der Maschinen zu erhöhen, dürfte sich das bis 2030 kaum auswirken.

Eine dringende Frage ist jedoch, ob das Abkommen es dem Iran überhaupt gestattet, modernere Zentrifugen massenhaft auf Vorrat zu produzieren. Salehi hat sich dazu auch schon im April 2017 zuversichtlich und kühn geäußert. Das Wiener Abkommen schreibt aber vor, das Land dürfe die Trennschleudern und deren Teile nur in einer Menge herstellen, die dem zugelassenen Bedarf für die Anreicherung selbst und die in diesem Zusammenhang betriebene Forschungstätigkeit entspricht. Nur die »Infrastruktur« dürfe geschaffen werden. Aber mehr hat Salehi vielleicht auch gar nicht gemeint. (km)

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