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Staatsrechtler: AfD-Klage unzulässig

Berlin. Die Verfassungsklage der AfD gegen die Flüchtlingspolitik von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) dürfte nach Einschätzung des Speyrer Staatsrechtlers Joachim Wieland scheitern. Sie sei unzulässig, sagte der Professor der Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer dem Handelsblatt (Wochenendausgabe). In der Klageschrift wirft die AfD der Bundesregierung vor, bei ihrer Einwanderungspolitik die Mitwirkungsrechte des Bundestags verletzt zu haben. Überprüft werden soll Merkels Entscheidung von 2015, die Grenze von Österreich nach Deutschland offenzuhalten und die Flüchtlinge nicht abzuweisen. Laut Wieland ergibt sich jedoch aus der Klageschrift »weder ein konkretes Handeln noch ein konkretes Unterlassen der Bundesregierung, das den jetzigen Bundestag in seinen verfassungsrechtlichen Rechten verletze. »Die Rechte früherer Bundestage, denen die AfD-Fraktion nicht angehört hat, kann sie nicht geltend machen«, erklärte er. Der Bundestag sei auch nie gehindert gewesen, »sein Gesetzgebungsrecht auszuüben, wenn er eine andere Flüchtlingspolitik der Regierung hätte durchsetzen wollen«. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.05.2018, Seite 15, Antifaschismus

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