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Netzagentur muss Renditen neu festsetzen

Düsseldorf. Die Bundesnetzagentur darf die Rendite der Betreiber von Strom- und Gasnetzen in Deutschland nicht so stark kürzen wie geplant. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf am Donnerstag entschieden. Die Behörde hatte die in den gesamten Netzkosten enthaltene Eigenkapitalverzinsung um gut zwei Milliarden Euro für die kommenden fünf Jahre gekürzt. In Zeiten der Niedrigzinsen müsse die Rendite geringer ausfallen – auch im Interesse der Stromkunden. Dagegen hatten rund 1.100 Stadtwerke und andere Netzbetreiber geklagt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.03.2018, Seite 9, Kapital & Arbeit

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