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Schwangere nicht sicher bei Massenentlassungen

Luxemburg. Schwangere sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes nicht uneingeschränkt vor einer Kündigung sicher. Massenentlassungen dürften auch Frauen treffen, die ein Kind erwarten, entschieden die Luxemburger Richter am Donnerstag. Voraussetzung sei, dass die Betroffenen über die Auswahlkriterien für die Entlassungen informiert würden. Ausgangspunkt für das Urteil war der Fall einer spanischen Bankmitarbeiterin, die in ihrer Heimat gegen ihre Entlassung klagt. Nationale Regelungen für Ausnahmefälle zur EU-Richtlinie zum Kündigungsschutz für Schwangere seien zulässig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.02.2018, Seite 5, Inland

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