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Istanbul-Konvention in Kraft getreten

Berlin. In der Bundesrepublik ist am 1. Februar das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz Istanbul-Konvention, in Kraft getreten – mehr als drei Jahre nach dessen Verabschiedung. Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe erinnerte aus diesem Anlass daran, dass es laut Artikel 22 des Abkommens für alle Betroffenen geschlechtsspezifischer Gewalt gut erreichbare und angemessen ausgestattete Hilfeeinrichtungen geben muss. Vor allem im ländlichen Raum fehle es daran häufig. Die Mittel dafür müssten zudem immer wieder neu bei Ländern und Kommunen beantragt werden und seien nicht langfristig gesichert.

Maria Loheide, Vorstand Sozialpolitik der Diakonie Deutschland, forderte erneut ein Bundesgesetz, das allen Betroffenen und ihren Kindern Schutz und Hilfe bei Gewalt garantiert. Die Finanzierung von Beratungsstellen und Frauenhäusern müsse auf diese Weise dauerhaft gesichert werden. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.02.2018, Seite 15, Feminismus

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