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01.02.2018
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Reporter klagen gegen BND-Gesetz
Berlin. Ausländische Reporter klagen vor dem Bundesverfassungsgericht gegen die Überwachungsbefugnisse im BND-Gesetz. Der Bundesnachrichtendienst (BND) dürfe damit Telefon und Internet im Ausland auch ohne Verdacht anzapfen, sagte der Bundesvorsitzende des Deutschen Journalistenverbands (DJV), Frank Überall, am Dienstag zur Klage in Berlin.
Quellen von Journalisten könnten nicht mehr darauf vertrauen, dass ihre Identität geheim bleibe. Das Gesetz sei ein Angriff auf die Pressefreiheit. Zu den Klägern gehören Khadija Ismayilowa aus Aserbaidschan, Trägerin des Alternativen Nobelpreises 2017, und der Mexikaner Raúl Olmos, der an der Recherche zu den sogenannten Paradise Papers beteiligt war.
Nach einem Bericht des Spiegels von Anfang 2017 hat der BND mindestens 50 Telefon- und Faxnummern von Reportern und Redaktionen unter anderem in Afghanistan, Pakistan und Nigeria bespitzelt, darunter Anschlüsse der BBC, der New York Times und der Nachrichtenagentur Reuters. (dpa/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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