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Sicherheitsleute unter Waffen in Frankreich

Paris. Private Sicherheitsleute dürfen in Frankreich künftig in bestimmten Fällen Schusswaffen tragen. Ein entsprechender Erlass wurde am Sonntag im Amtsblatt veröffentlicht. Demnach können die Sicherheitsleute etwa Revolver tragen, wenn sie ein Gebäude bewachen und sich dadurch einem »außergewöhnlichen Risiko« aussetzen. Allerdings sind dafür gesonderte Genehmigungen notwendig. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.01.2018, Seite 7, Ausland

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