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Branchenmindestlohn in der Fleischwirtschaft

Hannover. Auch die zweite Tarifverhandlung über einen neuen Branchenmindestlohn für die deutsche Fleischwirtschaft endete am vergangenen Mittwoch ohne Ergebnis. Wie die Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten am Folgetag mitteilte, habe die Unternehmensseite lediglich einen Mindeststundenlohn von 8,90 Euro angeboten. »Nur sechs Cent über dem gesetzlichen Mindestlohn sind inakzeptabel«, so Claus-Harald Güster, stellvertretender Vorsitzender der NGG. Für die harte Arbeit in der Fleischwirtschaft müsse der Branchenmindestlohn maximal in drei Stufen auf mehr als zehn Euro angehoben werden, fordert die NGG. Die nächste Verhandlung findet am 30. November in Hannover statt. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.10.2017, Seite 15, Betrieb & Gewerkschaft

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