-
09.08.2017
- → Inland
Untreueprozess gegen Pforzheims Ex-OB
Mannheim. Zu Beginn des Prozesses um Millionenverluste der Stadt Pforzheim durch Zinswetten hat die Staatsanwaltschaft den Angeklagten bewusste Manipulation und massive Täuschung vorgeworfen. Durch ihr Fehlverhalten sei der Kommune großer Schaden entstanden, hieß es am Dienstag in Mannheim. In dem Prozess vor dem dortigen Landgericht müssen sich Pforzheims frühere FDP-Oberbürgermeisterin Christel Augenstein sowie die damalige Stadtkämmerin, ihr Stellvertreter und zwei Bankmitarbeiter wegen Untreue bzw. Beihilfe verantworten. Bei einer Verurteilung drohen bis zu fünf Jahre Haft. Die Verteidigung, zu der auch der stellvertretende FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki gehört, wies die Anschuldigungen zurück. Die Vorwürfe beziehen sich auf Verluste in Millionenhöhe, die der Stadtkasse durch riskante Finanzgeschäfte mit Derivaten entstanden waren (siehe jW vom gestrigen Dienstag). (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
