-
08.08.2017
- → Inland
Messerstecher von Grafing vor Gericht
München. Der »Messerstecher von Grafing« bei München muss sich seit Montag wegen Mordes und dreifachen Mordversuchs vor dem Landgericht München II verantworten. Der damals 27jährige aus dem hessischen Gießen soll am 10. Mai 2016 am S-Bahnhof Grafing wahllos auf Passanten eingestochen und dabei »Allahu akbar« (Allah ist groß) gerufen haben, ein 56jähriger erlitt dabei tödliche Verletzungen. Ermittler bewerten die Bluttat gleichwohl nicht als islamistisches Attentat, weil der Mann vermutlich psychisch krank sei. Ob er wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird, muss nun das Gericht entscheiden. (AFP/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
