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26.06.2017
- → Politisches Buch
Neu erschienen
Cuba Libre
Das weitere dynamische Wachstum der Wirtschaft Kubas werde von verschiedenen Faktoren erheblich gestört, schreibt Heinz Langer. Vor allem die Krisen in Brasilien und Venezuela sowie die US-Blockadepolitik hätten im vergangenen Jahr zur Stagnation des Bruttoinlandsprodukts geführt. Die stellvertretende Chefredakteurin des Zentralorgans der Kommunistischen Partei Kubas, Granma, warnt vor den »Monstern« der »transnationalen Medienkonzerne«, denen die Zeitung etwas entgegensetzen will. Günter Pohl hebt das neue Migrationsabkommen zwischen Washington und Havanna hervor, das die Sonderbestimmungen für Kubaner in den USA abschafft. (jW)
Cuba Libre, Heft 2/2017, 40 S., 3,50 Euro, Bezug: Freundschaftsgesellschaft BRD–Kuba e. V., Maybachstr. 159, 50670 Köln, E-Mail: info@fgbrdkuba.de
Ak
Die Zeitschrift Analyse und Kritik (Ak) ruft zu Protesten gegen den G-20-Gipfel auf. »Zwischen den G-20-Mächten wächst die Konkurrenz. »Eine langanhaltende Phase schwachen Wachstums ist das Gespenst, das derzeit in den Industriestaaten umgeht«, schreibt Nick Sinakusch. Die Schwächung des EU-Binnenmarktes habe die deutsche Exportabhängigkeit nach Übersee verschoben, insbesondere in die USA und nach China. Erstmals seit 1945 fordere Berlin eine Weltmachtrolle für sich ein, schreibt Ingar Solty. Im Rahmen der G-20-Präsidentschaft propagiere die BRD »Investitionspartnerschaften« im Kampf gegen Hunger und Armut. Für afrikanische Länder sei diese Initiative »brandgefährlich«, nicht zuletzt, weil Privatinvestitionen immer wieder »Plünderungszyklen« in Gang gesetzt hätten. (jW)
Ak, Nr, 628, 36 S., 4,80 Euro, Bezug: a.k.i.-Verlag, Rombergstr. 10, 20225 Hamburg, E-Mail: vertrieb@akweb.de
Contraste
Die Whistleblowerin Chelsea Manning ist frei. »Ohne die langjährige Graswurzelarbeit eines breit gefächerten Unterstützungsnetzwerks wäre das wohl kaum geschehen«, hebt die Zeitschrift Contraste hervor. Die im Bundestag verabschiedeten Verschärfungen des Polizeigesetzes Paragraph 113 erlaubten es künftig, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte auch dann unter Strafe zu stellen, wenn diese rechtswidrig handelten. Nun sei dem Staat »mehr Willkür gestattet«. (jW)
Contraste, Juni 2017, 16 Seiten, 4,50 Euro, Bezug: Contraste e. V., Postfach 10 45 20, 69035 Heidelberg, E-Mail: abos@contraste.org
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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