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Aus: Ausgabe vom 11.03.2017, Seite 15 / Geschichte

Anno … 11. Woche

1667, 15. März: Durch ein Edikt König Louis XIV. wird für Paris erstmals eine eigenständige Polizeibehörde ins Leben gerufen. Für die Sicherheit in der französischen Hauptstadt ist damit nicht mehr ein Richter, sondern der vom König ernannte Polizeikommandant zuständig.

1892, 14.–18. März: Auf dem Halberstädter Kongress treffen erstmals nach dem Ende des Sozialistengesetzes Vertreter von 57 der insgesamt 65 im Deutschen Reich existierenden freien Gewerkschaften zusammen, um über die künftige Struktur dieser Bewegung zu entscheiden. Der zentrale Konflikt zwischen den sogenannten Lokalisten, den Vertretern kleinerer Gewerkschaften, die für dezentrale Strukturen plädieren, und denen der größeren, die eine berufsständische Organisation anstreben, können letztere für sich entscheiden.

1917, 13. März: In der Hauptstadt des Russischen Kaiserreichs, Petrograd, erscheint die erste Ausgabe des Mitteilungsblattes des lokalen Sowjets, die Iswestija. Als Organ der revolutionären Bewegung wird sie im Zuge der Oktoberrevolution neben der Prawda zu einem der bedeutendsten Presseerzeugnisse der später gegründeten Sowjetunion. Als Herausgeber fungiert das Exekutivkomitee des Rates der Volkskommissare. Mitte der 1920er Jahre liegt ihre Auflage bei 400.000 Exemplaren. Nach dem Ende der Sowjetunion wird die Zeitung privatisiert und in eine Aktiengesellschaft überführt.

1937, 14. März: In der auf Deutsch verfassten Enzyklika (Rundschreiben) »Mit brennender Sorge« kritisiert Papst Pius XI. die Politik der Nazis gegenüber der katholischen Kirche und die Verletzung des Reichskonkordats, des Staatskirchenvertrags, aus dem Jahr 1933. Eine grundsätzliche Verurteilung des Nazismus wird darin aber nicht formuliert. Die relativ kritische Haltung von Pius XI. wird von seinem 1939 ins Amt kommenden Nachfolger Pius XII. nicht übernommen.

1967, 14. März: Die Staatsanwaltschaft Aachen erhebt wegen fahrlässiger Tötung sowie Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz Anklage gegen neun führende Mitarbeiter des Pharmaunternehmens Grünenthal, das zwischen 1957 und 1961 das Schlaf- und Beruhigungsmittel »Contergan« vertrieben hat. Der Prozess, der im Januar 1968 eröffnet wird, endet am 18. Dezember 1970 mit der Einstellung wegen geringfügiger Schuld der Angeklagten. Die als Nebenkläger auftretenden Eltern von Geschädigten stimmen einem Vergleich und der Zahlung von 100 Millionen DM zu.

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