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02.03.2017
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Gericht in Oslo weist Beschwerde Breiviks ab
Oslo. Die Isolationshaft für den norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik ist nach einer Entscheidung der norwegischen Justiz vom Mittwoch nicht »inhuman«. Ein Berufungsgericht urteilte, er sei »nicht Opfer von Folter, inhumaner oder erniedrigender Behandlung« und sei es auch in der Vergangenheit nicht gewesen. Breivik, der im Jahr 2011 insgesamt 77 Menschen umbrachte, hatte geklagt, weil die Haftbedingungen seiner Ansicht nach gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Sein Anwalt Øystein Storrvik kündigte direkt nach der Urteilsverkündung Berufung vor dem Obersten Gerichtshof des Landes an. (AFP/jW)
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