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07.02.2017
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NRW: Zeugen Jehovas rechtlich aufgewertet
Düsseldorf. Als letztes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen die Zeugen Jehovas als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt. Damit ist die Glaubensgemeinschaft den großen Kirchen gleichgestellt. Sie könne unter ihren Mitgliedern Steuern erheben oder auch Lehrpläne für einen eigenen Religionsunterricht erstellen, sagte ein Sprecher der Staatskanzlei am Montag in Düsseldorf. Die Religionsgemeinschaft war 2006 in Berlin nach langem Rechtsstreit erstmals anerkannt worden. (dpa/jW)
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