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Expertenkritik an Vorratsdatenspeicherung

Berlin. Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages ziehen offenbar die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung in Zweifel. Die Experten kommen in einem von der Linksfraktion in Auftrag gegebenen Gutachten zu dem Ergebnis, dass das Gesetz nicht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes vom Dezember 2016 entspricht. Das berichtete die Mitteldeutsche Zeitung am Wochenende. Damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Regelungen vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern. Ein Bündnis aus Bürgerrechtlern, Datenschützern und Politikern hat in Karlsruhe bereits Beschwerde dagegen eingelegt.

Das im Herbst 2015 vom Bundestag verabschiedete Gesetz verpflichtet Telekommunikationsanbieter, Daten wie Rufnummern und Dauer der Anrufe bis zu zehn Wochen zu speichern. Jan Korte, Vizechef der Linksfraktion, erklärte, die Expertise zeige, dass eine anlasslose Speicherung von Daten der gesamten Bevölkerung auf Vorrat ein »unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte der Bürger« sei. (dpa/jW)

junge Welt

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.02.2017, Seite 1, Inland

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