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Freispruch für Demonstranten in Zürich

Zürich. Das Obergericht Zürich hat sechs Teilnehmer einer Anti-IS-Demonstration freigesprochen. Wie die Schweizer Nachrichtenagentur SDA am Mittwoch berichtete, hob das Gericht damit einen vorangehenden Schuldspruch auf. Die Demonstranten waren wegen »unbewilligter vorübergehender Benützung öffentlichen Grundes« zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Allerdings hatte die Kundgebung vom 3. Oktober 2014 im Hauptbahnhof Zürich stattgefunden, der unter Verwaltung der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) steht und damit nicht der städtischen Polizeiverordnung unterliegt. Deshalb seien die Gesetze, auf welche sich die Anklage gestützt hatte, nicht anwendbar, entschied das Obergericht. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 19.01.2017, Seite 7, Ausland

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