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Ankara will Türken im Ausland ausbürgern

Istanbul. Die türkische Regierung hat per Dekret festgelegt, dass nun im Ausland lebenden Verdächtigen unter bestimmten Bedingungen die Staatsbürgerschaft entzogen werden kann. Nach den in der Nacht zu Samstag veröffentlichten Notstandsdekreten kann das Kabinett Türken im Ausland, die bestimmter schwerer Straftaten beschuldigt werden und trotz Aufforderung nicht innerhalb von drei Monaten zurückkehren, die Staatsbürgerschaft aberkennen. Zu diesen Straftaten zählen unter anderem Putschversuche, wie der im vergangenen Juli, oder die Gründung bewaffneter Organisationen. Außerdem wurden per Dekret 8.400 Staatsbedienstete entlassen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 09.01.2017, Seite 7, Ausland

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