Aus: Ausgabe vom 22.12.2016, Seite 2	/ Inland
Kabinett ermöglicht Fahrverbote für Straftäter
Berlin. Straftaten sollen künftig auch mit Fahrverboten geahndet werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Entwurf des Bundesjustizministeriums. So soll Gerichten ermöglicht werden, ein Fahrverbot als »Nebensanktion« bei allen Straftaten zu verhängen. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) sprach sich dagegen aus: Berufskraftfahrer und Pendler würden wesentlich härter getroffen als andere Menschen. (AFP/jW)
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