Mitgliedsstaaten sollen EU-Pakt unterzeichnen
Luxemburg. Das geplante Handelsabkommen zwischen der EU und Singapur darf nur unter Beteiligung aller Mitgliedsstaaten abgeschlossen werden. Nicht alle Teile des Handelsvertrags fielen in die ausschließliche Zuständigkeit der EU, befand die Generalanwältin am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Eleanor Sharpston, am Mittwoch in Luxemburg. Deswegen müsse der Freihandelspakt noch in den einzelnen EU-Mitgliedsländern ratifiziert werden. Damit setzt der EuGH andere Standards als beim Handelspakt mit Kanada (CETA), den die EU-Kommission an den nationalen Parlamenten vorbei bereits vorläufig in Kraft gesetzt hat. (dpa/jW)
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