Telekom-Geschädigte siegen vor Gericht
Frankfurt am Main. Rund 17.000 Kleinanleger, die beim sogenannten dritten Börsengang der Deutschen Telekom AG Geld verloren haben, dürfen auf Schadenersatz hoffen. Die Telekom muss für einen grundlegenden Fehler im Prospekt zur Telekom-Aktie aus dem Jahr 2000 grundsätzlich haften, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Mittwoch verkündeten Musterentscheid.
Der Ausgabepreis der Telekom-Aktie lag im Juni 2000 für Privatanleger bei 63,50 Euro und fiel im September 2002 auf 8,42 Euro. Rund 17.000 Anleger machten daraufhin geltend, der Prospekt sei unrichtig gewesen und klagten auf Schadenersatz in Höhe von 80 Millionen Euro. (AFP/jW)
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