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Terrorverdacht nicht bestätigt, trotzdem U-Haft

Karlsruhe. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hat einen wegen Terrorverdachts beantragten Haftbefehl gegen einen Mann, der am Mittwoch abend in Berlin festgenommen worden war, am Donnerstag abend verweigert. Das sagte am Freitag eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Trotzdem sitzt der Mann in Untersuchungshaft, da das Amtsgericht Karlsruhe einen Haftbefehl wegen Urkundenfälschung erlassen hat. Ein Sprecher der Bundesanwaltschaft teilte auf Anfrage mit, Ausgangspunkt der Ermittlungen seien Erkenntnisse des Verfassungsschutzes wegen mutmaßlicher IS-Mitgliedschaft des Mannes gewesen. Der BGH-Richter habe die Aufnahme von Ermittlungen für gerechtfertigt gehalten. Die Informationen und Indizien hätten ihm aber »im konkreten Fall nicht für einen dringenden Tatverdacht« ausgereicht. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 05.11.2016, Seite 2, Inland

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