Zum Inhalt der Seite

Ver.di: Sozialgesetzgebung muss einheitlich bleiben

Berlin. Im Vorfeld des Treffens von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am Donnerstag hat ver.di am Dienstag darauf hingewiesen, dass der bislang ausgehandelte Kompromiss bei der Neuregelung der Bund-Länder-Finanzen unabsehbare Folgen hat. Nach einem aktuellen Vorschlag bietet der Bund den Ländern einen zusätzlichen jährlichen Festbetrag von 8,5 Milliarden Euro und hat zur Kompensation mittlerweile 15 Forderungen aufgestellt. Besonders gravierend sei die nach einer Regionalisierung der Sozialgesetzgebung. Jedes Land könnte demnach künftig für sich über Art und Umfang der Eingliederungshilfen und Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe entscheiden. »Damit wäre eine einheitliche Rechtslage und -anwendung im Bundesgebiet gefährdet«, mahnte ver.di-Vorsitzender Frank Bsirske. (jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 12.10.2016, Seite 1, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!