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Berliner Wahlergebnis teilweise angefochten

Berlin. Die Grünen fechten das Ergebnis der Berliner Abgeordnetenhaus-Wahl gerichtlich an. Beim Verfassungsgerichtshof des Landes haben sie einen Antrag auf eine einstweilige Anordnung eingereicht, um eine Neuauszählung der Erststimmen im Wahlkreis 3 in Berlin-Mitte zu erreichen. Hintergrund sei das sehr knappe Wahlergebnis, teilte die beauftragte Anwaltskanzlei Müller, Müller und Rößner mit.

Den Wahlkreis 3 hatte der SPD-Direktkandidat Thomas Isenberg für sich entschieden, mit nur sechs Stimmen vor dem Grünen Tilo Siewer. Bei einer Nachzählung der Stimmen seien Fehler festgestellt worden, hieß es seitens der Kanzlei. Dennoch habe es der Bezirkswahlausschuss abgelehnt, den ganzen Wahlkreis neu auszuzählen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 04.10.2016, Seite 4, Inland

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