Zum Inhalt der Seite

Amoklauf: Keine Kostenerstattung

Stuttgart. Die Mutter des Amokläufers von Winnenden muss nicht für die Behandlungskosten von Opfern und Hinterbliebenen der Bluttat im März 2009 aufkommen. Die klagende Unfallkasse des Landes hat ihre Berufung gegen ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom August 2015 zurückgezogen, wie das Oberlandesgericht Stuttgart am Mittwoch mitteilte.

Der 13. Zivilsenat hatte zuvor deutlich gemacht, dass die Mutter im Gegensatz zum Vater ihre Aufsichtspflicht über den 17jährigen Amokläufer aus Sicht des Gerichts nicht verletzt hat. Sie habe keine Kenntnis davon gehabt, dass der Vater die Schusswaffe offen im Schlafzimmerschrank liegen hatte, hieß es. Ihr Sohn hatte beim Amoklauf an seiner ehemaligen Schule in Winnenden bei Stuttgart und auf seiner Flucht 15 Menschen und anschließend sich selbst getötet. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 28.07.2016, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!