Zum Inhalt der Seite

»ACAB« darf straflos gezeigt werden

Karlsruhe. Das öffentliche Zeigen der Buchstabenkombination »ACAB« als Abkürzung für »All Cops Are Bastards« (Alle Polizisten sind Bastarde) ist an sich noch keine strafbare Polizistenbeleidigung. Eine Verurteilung setzt voraus, dass sich die Äußerung auf eine überschaubare und abgegrenzte Personengruppe bezieht, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss entschied (Az. 1 BvR 257/14 und 1 Bv).

Die Richter hoben damit Verurteilungen von Fußballfans wegen Beleidigung auf. Sie verwiesen darauf, dass die Äußerung zunächst eine nur »allgemeine Ablehnung der Polizei und ein Abgrenzungsbedürfnis gegenüber der staatlichen Ordnungsmacht zum Ausdruck« bringe und insoweit noch vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt sei. Eine Beleidigung liege erst vor, wenn die Parole »personalisiert« an eine abgegrenzte Gruppe von Polizisten gerichtet sei. (AFP/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 25.06.2016, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!