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13.06.2016
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S 21: Klage gegen Beteiligung Stuttgarts
Leipzig. Das Bundesverwaltungsgericht prüft am Dienstag in Leipzig, ob die Stadt Stuttgart ihre finanzielle Beteiligung an der Tieferlegung des Hauptbahnhofs, dem Projekt »Stuttgart 21«, aufgeben muss. Die Kläger sind der Ansicht, »Stuttgart 21« sei kein städtebauliches Projekt. Die Stadt finanziere eine fremde Aufgabe mit, was gegen das Verbot von Doppelkompetenzen verstoße. Anfang Juni war bekanntgeworden, dass sich der Bau um rund eine halbe Milliarde Euro verteuern und um bis zu zwei Jahre verzögern könnte. (AFP/jW)
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